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eg:14

§ 14 Wohnliche Versorgung der Mitglieder

(1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. des Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs-/Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

(2) Ein Anspruch des einzelnen Mitgliedes kann aus dieser Bestimmung nicht abgeleitet werden.


<-- § 13 | Wohnungsgenossenschaft | § 15 -->

Diskussion

Michael Brigant, 2018/10/04 16:28, 2018/10/14 06:40

zu 1)

NOVAMILIA will konsequent nur Mietwohnungen und keine Eigentumswohnungen schaffen. Siehe dazu auch: Warum NOVAMILIA keine Eigentumswohnungen baut

Allerdings wollen wir auch die an Wohneigentum aus guten Gründen Interessierten (siehe auch https://www.novamilia.org/gute-investition/) für NOVAMILIA gewinnen und könnten dafür - neben einigen anderen in dieser Satzung angesprochenen Instrumenten - insbesondere das Dauerwohnrecht gemäß WEG einsetzen. Siehe dazu auch das Ergebnis des 2005er Bundes-Projektes zum Dauerwohnrecht bei Wohnungsgenossenschaften und insbesondere die 2006er Studie "Dauerwohnrecht nach WEG - Ein Mittel zur Umsetzung sozial gemischter Wohnprojekte unter dem Dach junger Genossenschaften".

Jürgen Frieling, 2018/11/11 22:25

Ich kenne Genossenschaften mit Dauerwohnrecht und kann zu details nachfragen

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eg/14.txt · Zuletzt geändert: 2018/10/04 15:53 von mbrigant