NOVAMILIA Wohnungsgenossenschaft für Deutschland
Einleitung, Rahmenbedingungen und Ziele
Das NOVAMILIA-Konzept ist (bisher) einmalig. Wir kombinieren bewährte Ansätze diverser anderer Wohnprojekt-Genossenschaften und manches realisieren wir als allererste. Daher ist die Erstellung einer passenden Satzung noch aufwändiger, als bei anderen Wohnprojekt-Genossenschaften, aber eine wichtige Investition in die Umsetzung unserer Ideen.
Auch für genossenschaftliche Fachberater wird manches was wir vorhaben neu sein. Daher sollten wir vor dem Gang zur Beratung uns selber gut vorbereiten, vieles schon vorab klären und insbesondere schon einen ersten Satzungsentwurf vorlegen. Es wird für die Beratung noch genug übrig bleiben…
Die rechtssichere Basis des nachfolgenden Satzungsentwurfes ist die Mustersatzung des GdW (= Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) aus Februar 2018, also schon mit den aktuellen Änderungen durch die Genossenschaftsnovelle 2017. Alle Abweichungen von dieser Mustersatzung sind
rot markiert. (Hier verlinkt die kommentierte
Mustersatzung und deren
Erläuterungen.)
Inhaltliche Abschnitte der Satzung oder ergänzender Regelungen
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… (wird weiter ergänzt)
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… (wird weiter ergänzt)
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… (wird weiter ergänzt)
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Gründungsberatung und Prüfungsverband
Ein wichtiger Schritt zur Genossenschaftsgründung ist eine gute Gründungsberatung und die Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Wir müssen also eine oder zwei Organisationen suchen, die uns gut beraten und ein Gründungsgutachten erstellen (als Voraussetzung für die Eintragung in das Genossenschaftsregister). Nachfolgend eine (nicht vollständige!) Liste möglicher Kandidaten. Bitte tragt im Diskussionsfeld ein, für welche Organisation Ihr seid und warum:
Die beiden Partner
Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) in Hamburg und
Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V. (PDK) in Berlin haben das Konzept der Wohnprojekte-Solidarfonds erarbeitet, welcher für NOVAMILIA große Bedeutung hat. Was dazu in unserer Satzung steht (s.
§ 17 Abs. 2a) ist nur die Spitze des Eisbergs. Der größte Teil an Know-how steckt in der Umsetzung, was eine Beratung durch diese beiden Partner sehr sinnvoll macht. Ferner ist bei diesen Partnern auch die
OEKOGENO eG, welche ein sehr interessantes und alternatives Wohnprojekt-Finanzierungsmodell realisiert hat. Schließlich wurde über sie die Hulsberg eG in Bremen gegründet, die noch kein konkretes Objekt hatte, sondern nur - wie wir - Pläne zur Projektentwicklung.
Unter dem Dach des
GdW - von dem die hier zu Grunde liegende Mustersatzung stammt - kämen u.a. folgende regionale Unterverbände in Frage:
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