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§ 21 xxx

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Diskussion

Michael Brigant, 2019/02/18 15:52, 2019/02/22 16:44
  • Um den Aufsichtsrat nicht zu sehr durch fixe Vorgaben der Satzung einzuschränken, ist hier die Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder in Abs. 1 minimal (= min. 2 Personen) und die Höchstdauer der Vorstandsbestellung in Abs. 4 maximal (= max. 5 Jahre) ausgestaltet worden.
  • Wir folgen in Abs. 2 mit dieser Satzung der Mustersatzungs-Empfehlung, den Aufsichtsrat bezüglich der Vorstandsbestellung von Angehörigen stark einzuschränken.
  • Ebenfalls folgen wir in Abs. 3 der Mustersatzung bezüglich der Einschränkung, nicht direkt vom Aufsichtsrat in den Vorstand wechseln zu können. Die im zweiten Satz formulierte Ausnahme ist eine Wahlformulierung aus den Empfehlungen zur Mustersatzung.
  • Wir weichen von der Mustersatzung ab, indem wir harte Altersgrenzen für Vorstände aus der Satzung herausnehmen. Das Engagement und Know-how von schon im Rentenalter befindlichen Personen wollen wir nicht per Satzungsvorgabe ausschließen.
  • Hier in Abs. 5 und generell in der Mustersatzung beschließt der Aufsichtsrat vieles mit 3/4 Mehrheit. Wenn aber meinem Vorschlag einer Aufsichtsratsgröße von 3 bis 6 Mitgliedern gefolgt wird, passt eine 2/3 Mehrheit besser. (Eine 3/4 Mehrheit bei einem 3-köpfigen Gremium würde Einstimmigkeit bedeuten. Somit könnte ein Aufsichtsratsmitglied die Enthebung eines Vorstandsmitgliedes dauerhaft verhindern.)
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eg/21.1547470900.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/01/14 13:01 (Externe Bearbeitung)