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eg:03

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§ 3 Mitglieder

Mitglieder können werden

a) natürliche Personen,

b) Personenhandelsgesellschaften sowie

c) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.


<-- § 2 | Wohnungsgenossenschaft | § 4 -->

Diskussion

Michael Brigant, 2018/10/01 14:34, 2018/10/04 13:53

zu 2 und 3)

Investierende Mitglieder aus der Mustersatzung des Genossenschaftsverbandes übernommen, um weiteres Kapital einsammeln zu können (u.a. von der NOVAMILIA Stiftung).

Ergänzt um eine Präzisierung aus der Satzung der Gängeviertel eG, dass Angestellte und ehrenamtlich Engagierte nicht investierende, sondern ordentliche Mitglieder sind.

Jürgen Frieling, 2018/11/11 17:31

Noch offen oder woanders beschrieben? Welche Rechte haben Investierenden Mitglieder. (Siehe auch Satzung Gängeviertel eG, gibt es noch andere Vorbilder dafür?)

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eg/03.1528626889.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/06/10 10:34 von mbrigant