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eg:01

§ 1 Firma und Sitz

(1) Die Genossenschaft führt die Firma NOVAMILIA Deutschland eG.

(2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Berlin.

(3) Der Name „NOVAMILIA“ ist geschützt. Die Genossenschaft wird die Befugnis zur Nutzung dieses Namens im Rahmen eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages mit der übernationalen NOVAMILIA Dachorganisation (aktuell der NOVAMILIA GmbH) erwerben.


Wohnungsgenossenschaft | § 2 -->

Diskussion

Michael Brigant, 2018/06/10 15:34, 2018/09/21 11:43

zu 1)

  • Bis auf die lokalen Hausvereine sollen alle nationalen und internationalen Organisationen des zukünftigen NOVAMILIA-Verbundes eine einheitliche und transparente Namenssyntax erhalten. Der Bestandteil „NOVAMILIA“, die jeweilige Landesbezeichnung und die Rechtsform sind ein Muss (z.B. „NOVAMILIA Österreich e.Gen.“). Siehe: https://www.novamilia.org/novamilia-verbund/
  • Noch mehr Informationen im Namen wären zwar schön, würden diesen aber sehr lang machen und sind daher auch bei ähnlichen Organisationen nicht üblich. Siehe: http://www.kooperativ-eg-nrw.de/andere-dachgenossenschaften/
  • Stattdessen wird im täglichen Gebrauch häufig ein Claim bzw. Untertitel angehängt, der aber nicht in der Satzung genannt werden muss und so flexibel geändert werden kann. Beispiel einer anderen Dach-Wohnungsgenossenschaft: „WOGENO München eG - Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Wohnen“

Welcher Claim/Untertitel könnte zu unserer deutschen Wohnungsgenossenschaft passen?

Michael Brigant, 2018/06/10 16:06, 2018/06/29 12:06

zu 2)

  • Für die meisten Personen, die bereit sind eine ehrenamtliche Funktion im Vorstand oder Aufsichtsrat zu übernehmen, ist nach Auswertung unserer Gründungsumfrage Berlin der ideale Standort. Da gleichzeitig „zufällig“ Bundeshauptstadt, scheint Berlin der ideale Sitz für unsere bundesweit tätige Wohnungsgenossenschaft zu sein.
  • Am zweitmeisten potentielle Funktionsträger geben Hannover als guten Standort an, auf Platz 3 folgt Hamburg. Damit hätten wir noch zwei gute Alternativen für den Sitz, falls es mit Berlin aus irgend einem Grund nicht klappt.
Michael Brigant, 2018/06/10 17:11, 2018/10/01 14:44

zu 3)

  • Wenn eine Organisation als Teil ihres Namens eine geschützte Marke verwendet, ist es wichtig, dies auch vertraglich zu regeln und üblich, dies schon in der Satzung vorzusehen. Beispiele: Greenpeace Energy eG § 2 Abs. 4 & fairPla.net eG § 1 Abs. 6
  • Folgender späterer Bestandteil des Lizenz- und Dienstleistungsvertrages ist schon von einem Anwalt vorformuliert „… Die NOVAMILIA GmbH (Lizenzgeberin) erteilt der NOVAMILIA Deutschland eG (Lizenznehmerin) das Recht, unter der Marke „NOVAMILIA“ zu firmieren. In dem Recht eingeschlossen ist insbesondere das Recht, dass die Lizenznehmerin die Marke in ihrer Firma, Geschäftsbezeichnung, ihrem Namen und/oder ihrer Gesellschaftsbezeichnung führen darf. Dieses Recht ist zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkt. Nach Beendigung dieses Vertrages ist die Lizenznehmerin hierzu nicht mehr berechtigt. Doch räumt die Lizenzgeberin der Lizenznehmerin eine angemessene Frist zur Entfernung der Marke aus Firma, Gesellschaftsbezeichnung sowie Löschung etwaiger Internetdomänen etc. nach Beendigung dieses Vertrages ein. Längstens jedoch beträgt diese Entfernungsfrist 12 Monate ab Beendigung dieses Vertrages. …“
  • Dieser Vertrag und dessen Kündbarkeit durch die Dachorganisation ist sozusagen der Rettungsanker, falls sich die Wohnungsgenossenschaft irgendwann von den ideellen Zielen und Standards des NOVAMILIA Verbundes entfernen sollte. Ergänzend soll die Wohnungsgenossenschaft aber auch gleichberechtigtes Mitglied der Dachorganisation werden und so Einfluss auf die Gesamtentwicklung der NOVAMILIA-Idee nehmen können. (siehe § 2 Abs. 4)
Jürgen Frieling, 2018/11/11 17:18

zu Punkt 3: (3) Der Name „NOVAMILIA“ ist geschützt. Die Genossenschaft wird die Befugnis zur Nutzung dieses Namens im Rahmen eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages mit der übernationalen NOVAMILIA Dachorganisation (aktuell der NOVAMILIA GmbH) erwerben.

Das Thema Namensrechte und Lizenzen ist mir nicht klar. Was ist mit diesem Lizenz- und Dienstleistungsvertrag gemeint? Welche inhaltlichen und wirtschaftlichen Interessen sind damit verbunden?

Die NOVAMILIA GmbH (Lizenzgeberin) soll in eine übernationalen NOVAMILIA Dachorganisation überführt werden. Diese Dachorganisation soll auch als Genossenschaft aus den Reihen der nationalen Genossenschaften aufgestellt werden. Das ist gut, damit bleiben die Interessen der Gemeinschaft Novamilia-Verbund gewart. Wann wird das erfolgen? Und ist so viel Kontrolle erforderlich?

Was ist, wenn es zur Auflösung dieses Lizenz-Vertrages kommt? Sind dann nur die Namensrechte betroffen oder gibt es darüber hinaus inhaltliche, finanzielle oder rechtliche Klauseln?

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eg/01.txt · Zuletzt geändert: 2018/09/04 07:52 von mbrigant