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eg:06

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Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch

a) Kündigung,

b) Tod,

c) Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens,

d) Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft,

e) Ausschluss.

Diskussion

Jürgen Frieling, 2018/11/11 21:44

sieht OK aus. Wichtig: Auch die Möglichkeit des Ausschusses im Auge behalten. Es gibt auch Mitglieder*innen, die nicht in die Gemeinschaft integrierbar sein können. Aber: Bedingungen und Weg sauber festlegen! (Siehe auch §11 - Erfahrungen einholen (Altgenossenschaften))

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eg/06.1530286078.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/06/29 15:27 von mbrigant