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eg:14 [2018/10/02 15:01] mbrigant |
eg:14 [2018/10/04 15:53] (aktuell) mbrigant Wohneigentums-Erwerb ausgeschlossen |
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| **§ 14 Wohnliche Versorgung der Mitglieder** | **§ 14 Wohnliche Versorgung der Mitglieder** | ||
| - | (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. des Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs-/Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu. | + | (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform <color #ed1c24><del>des Wohnungseigentums bzw.</del></color> des Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs-/Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu. |
| (2) Ein Anspruch des einzelnen Mitgliedes kann aus dieser Bestimmung nicht abgeleitet werden. | (2) Ein Anspruch des einzelnen Mitgliedes kann aus dieser Bestimmung nicht abgeleitet werden. | ||