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eg:12 [2018/10/04 11:38] mbrigant |
eg:12 [2018/10/04 13:57] (aktuell) mbrigant "Unternehmen" durch "Organisationen" ersetzt, um auch Vereine, Stiftungen etc. einzubeziehen |
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| - | **§ 12 Auseinandersetzung** | + | **§ 12 Auseinandersetzung <color #ed1c24>und Mindestkapital</color>** |
| (1) Mit dem Ausgeschiedenen hat sich die Genossenschaft auseinanderzusetzen. Maßgebend ist die Bilanz, die für das Geschäftsjahr, zu dessen Ende das Mitglied ausgeschieden ist, festgestellt worden ist ([[eg:35|§ 35]] Abs. 1 Buchst. b). | (1) Mit dem Ausgeschiedenen hat sich die Genossenschaft auseinanderzusetzen. Maßgebend ist die Bilanz, die für das Geschäftsjahr, zu dessen Ende das Mitglied ausgeschieden ist, festgestellt worden ist ([[eg:35|§ 35]] Abs. 1 Buchst. b). | ||
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| <color #ed1c24>a) 25 % der Sachanlagen zuzüglich</color> | <color #ed1c24>a) 25 % der Sachanlagen zuzüglich</color> | ||
| - | <color #ed1c24>b) der Anteile an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen zuzüglich</color> | + | <color #ed1c24>b) der Anteile an verbundenen Organisationen und den Beteiligungen zuzüglich</color> |
| - | <color #ed1c24>c) den Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.</color> | + | <color #ed1c24>c) den Ausleihungen an verbundene Organisationen und Organisationen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.</color> |
| <color #ed1c24>Das Mindestkapital besteht jedoch mindestens aus 30.000 Euro.</color> | <color #ed1c24>Das Mindestkapital besteht jedoch mindestens aus 30.000 Euro.</color> | ||