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eg:12 [2018/10/04 11:37] mbrigant Mindestkapital eingefügt |
eg:12 [2018/10/04 13:57] (aktuell) mbrigant "Unternehmen" durch "Organisationen" ersetzt, um auch Vereine, Stiftungen etc. einzubeziehen |
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| - | **§ 12 Auseinandersetzung** | + | **§ 12 Auseinandersetzung <color #ed1c24>und Mindestkapital</color>** |
| (1) Mit dem Ausgeschiedenen hat sich die Genossenschaft auseinanderzusetzen. Maßgebend ist die Bilanz, die für das Geschäftsjahr, zu dessen Ende das Mitglied ausgeschieden ist, festgestellt worden ist ([[eg:35|§ 35]] Abs. 1 Buchst. b). | (1) Mit dem Ausgeschiedenen hat sich die Genossenschaft auseinanderzusetzen. Maßgebend ist die Bilanz, die für das Geschäftsjahr, zu dessen Ende das Mitglied ausgeschieden ist, festgestellt worden ist ([[eg:35|§ 35]] Abs. 1 Buchst. b). | ||
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| (4) Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem Ausgeschiedenen binnen sechs Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, auszuzahlen, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt in drei Jahren. | (4) Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem Ausgeschiedenen binnen sechs Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, auszuzahlen, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt in drei Jahren. | ||
| - | <color #ed1c24>(5) Bei der Auseinandersetzung gilt als Mindestkapital die Summe von | + | <color #ed1c24>(5) Bei der Auseinandersetzung gilt als Mindestkapital die Summe von</color> |
| - | a) 25 % der Sachanlagen zuzüglich | + | <color #ed1c24>a) 25 % der Sachanlagen zuzüglich</color> |
| - | b) der Anteile an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen zuzüglich | + | <color #ed1c24>b) der Anteile an verbundenen Organisationen und den Beteiligungen zuzüglich</color> |
| - | c) den Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. | + | <color #ed1c24>c) den Ausleihungen an verbundene Organisationen und Organisationen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.</color> |
| - | Das Mindestkapital besteht jedoch mindestens aus 30.000 Euro. | + | <color #ed1c24>Das Mindestkapital besteht jedoch mindestens aus 30.000 Euro.</color> |
| - | Das Mindestkapital der Genossenschaft darf durch Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden. | + | <color #ed1c24>Das Mindestkapital der Genossenschaft darf durch Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden.</color> |
| - | Würde das Mindestkapital durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens unterschritten, so ist die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens des das Mindestkapital unterschreitenden Betrages ausgesetzt, das Auseinandersetzungsguthaben aller ausscheidenden Mitglieder wird anteilig gekürzt. Wird das Mindestkapital wieder überschritten, werden die ausgesetzten Auseinandersetzungsguthaben zur Auszahlung fällig. Von einer Aussetzung betroffene Ansprüche aus Vorjahren werden, auch im Verhältnis zueinander, mit Vorrang bedient.</color> | + | <color #ed1c24>Würde das Mindestkapital durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens unterschritten, so ist die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens des das Mindestkapital unterschreitenden Betrages ausgesetzt, das Auseinandersetzungsguthaben aller ausscheidenden Mitglieder wird anteilig gekürzt. Wird das Mindestkapital wieder überschritten, werden die ausgesetzten Auseinandersetzungsguthaben zur Auszahlung fällig. Von einer Aussetzung betroffene Ansprüche aus Vorjahren werden, auch im Verhältnis zueinander, mit Vorrang bedient.</color> |
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| [[eg:11|<-- § 11]] | [[:eg|Wohnungsgenossenschaft]] | [[eg:13|§ 13 -->]] | [[eg:11|<-- § 11]] | [[:eg|Wohnungsgenossenschaft]] | [[eg:13|§ 13 -->]] | ||