Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
|
eg:11 [2018/06/30 10:12] mbrigant angelegt |
eg:11 [2018/06/30 10:27] (aktuell) mbrigant |
||
|---|---|---|---|
| Zeile 25: | Zeile 25: | ||
| (6) In dem Verfahren vor dem Aufsichtsrat müssen die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Aufsichtsrat entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss ist den Beteiligten durch eingeschriebenen Brief (z.B. Einwurfeinschreiben) mitzuteilen. | (6) In dem Verfahren vor dem Aufsichtsrat müssen die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Aufsichtsrat entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss ist den Beteiligten durch eingeschriebenen Brief (z.B. Einwurfeinschreiben) mitzuteilen. | ||
| - | (7) Ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates kann erst ausgeschlossen werden, wenn die Mitgliederversammlung den Widerruf der Bestellung oder die Abberufung (§ 35 Abs. 1 Buchst. h) beschlossen hat. | + | (7) Ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates kann erst ausgeschlossen werden, wenn die Mitgliederversammlung den Widerruf der Bestellung oder die Abberufung ([[eg:35|§ 35]] Abs. 1 Buchst. h) beschlossen hat. |
| ---- | ---- | ||
| [[eg:10|<-- § 10]] | [[:eg|Wohnungsgenossenschaft]] | [[eg:12|§ 12 -->]] | [[eg:10|<-- § 10]] | [[:eg|Wohnungsgenossenschaft]] | [[eg:12|§ 12 -->]] | ||