Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


eg:10

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
eg:10 [2018/06/30 09:54]
mbrigant angelegt
eg:10 [2018/10/04 15:44] (aktuell)
mbrigant
Zeile 1: Zeile 1:
 **§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft** **§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft**
  
-Wird eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft aufgelöst oder erlischt sie, so endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres,​ in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist. Führt die Auflösung oder das Erlöschen zu einer Gesamtrechtsnachfolge,​ so setzt der Gesamtrechtsnachfolger die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres fort.+Wird eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft aufgelöst oder erlischt sie, so endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres,​ in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist. Führt die Auflösung oder das Erlöschen zu einer Gesamtrechtsnachfolge,​ so setzt der Gesamtrechtsnachfolger die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres fort. <color #​ed1c24>​Handelte es sich um ein investierendes Mitglied, so setzt der Gesamtrechtsnachfolger die Mitgliedschaft über das Ende des Geschäftsjahres hinaus fort</​color>​.
  
 ---- ----
  
 [[eg:​09|<​-- § 9]] | [[:​eg|Wohnungsgenossenschaft]] | [[eg:11|§ 11 -->]] [[eg:​09|<​-- § 9]] | [[:​eg|Wohnungsgenossenschaft]] | [[eg:11|§ 11 -->]]
eg/10.1530352488.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/06/30 09:54 von mbrigant