Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


eg:07

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
eg:07 [2018/10/02 14:27]
mbrigant Kündigungsfrist von 5 auf 2 Jahre gesenkt
eg:07 [2018/10/13 07:12] (aktuell)
mbrigant Mindestkapital-Frist auf 24 Monate geändert
Zeile 5: Zeile 5:
 (2) Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss der Genossenschaft mindestens <color #​ed1c24>​zwei Jahre</​color>​ vorher schriftlich zugehen. (2) Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss der Genossenschaft mindestens <color #​ed1c24>​zwei Jahre</​color>​ vorher schriftlich zugehen.
  
-<color #​ed1c24>​(2a) Sofern die Finanzlage der Genossenschaft es zulässt, hat der Vorstand den Mitgliedern eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft gemäß [[eg:08|§ 8]] zu erleichtern,​ indem er die Übertragung von Geschäftsguthaben durch organisatorische oder technische Maßnahmen befördert.</​color>​+<color #​ed1c24>​(2a) Sofern ​das Mindestkapital gemäß [[eg:12|§ 12]] für die nächsten 24 Monate gesichert ist, hat der Vorstand den Mitgliedern eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft gemäß [[eg:08|§ 8]] zu erleichtern,​ indem er die Übertragung von Geschäftsguthaben durch organisatorische oder technische Maßnahmen befördert.</​color>​
  
 (3) Das Mitglied hat ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe des [[https://​dejure.org/​gesetze/​GenG/​65.html|§ 67a GenG]], insbesondere wenn die Mitgliederversammlung (3) Das Mitglied hat ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe des [[https://​dejure.org/​gesetze/​GenG/​65.html|§ 67a GenG]], insbesondere wenn die Mitgliederversammlung
Zeile 13: Zeile 13:
 b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils,​ b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils,​
  
-c) <color #ffc90e>die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,​</​color>​+c) die Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,​
  
 d) die Einführung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen,​ d) die Einführung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen,​
  
-e) eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre ist,+e) eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre,
  
 f) die Einführung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen f) die Einführung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen
eg/07.1538490469.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/10/02 14:27 von mbrigant