Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
| Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung | ||
|
eg:07 [2018/06/30 05:27] mbrigant Navi ergänzt |
eg:07 [2018/10/13 07:12] (aktuell) mbrigant Mindestkapital-Frist auf 24 Monate geändert |
||
|---|---|---|---|
| Zeile 3: | Zeile 3: | ||
| (1) Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. | (1) Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. | ||
| - | (2) Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss der Genossenschaft mindestens <color #ed1c24>5 Jahre</color> vorher schriftlich zugehen. | + | (2) Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss der Genossenschaft mindestens <color #ed1c24>zwei Jahre</color> vorher schriftlich zugehen. |
| - | <color #ed1c24>... Genossenschaft hat ... Übertragung ... helfen ...</color> | + | <color #ed1c24>(2a) Sofern das Mindestkapital gemäß [[eg:12|§ 12]] für die nächsten 24 Monate gesichert ist, hat der Vorstand den Mitgliedern eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft gemäß [[eg:08|§ 8]] zu erleichtern, indem er die Übertragung von Geschäftsguthaben durch organisatorische oder technische Maßnahmen befördert.</color> |
| - | (3) Das Mitglied hat ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe des § 67a GenG, insbesondere wenn die Mitgliederversammlung | + | (3) Das Mitglied hat ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe des [[https://dejure.org/gesetze/GenG/65.html|§ 67a GenG]], insbesondere wenn die Mitgliederversammlung |
| a) eine wesentliche Änderung des Gegenstandes der Genossenschaft, | a) eine wesentliche Änderung des Gegenstandes der Genossenschaft, | ||
| Zeile 13: | Zeile 13: | ||
| b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils, | b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils, | ||
| - | c) <color #ffc90e>die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,</color> | + | c) die Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen, |
| d) die Einführung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen, | d) die Einführung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen, | ||
| - | e) eine <color #ed1c24>Verlängerung der Kündigungsfrist, sofern die Kündigungsfrist danach länger als zwei Jahre ist</color>, | + | e) eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre, |
| f) die Einführung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen | f) die Einführung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen | ||