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| - | § 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft | + | **§ 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft** |
| - | (1) | + | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung <color #ed1c24>sowie die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches, ökologisches, barrierefreies, Generationen verbindendes, interkulturelles und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen.</color> |
| - | (2) | + | (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, <color #ed1c24><del>vermitteln,</del></color> veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. |
| - | (3) | + | (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. |
| - | (4) | + | (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von [[https://dejure.org/gesetze/GenG/1.html|§ 1 Abs. 2]] des Genossenschaftsgesetztes übernehmen.<color #ed1c24> Insbesondere wird sie sich an der übernationalen NOVAMILIA Dachorganisation (aktuell der NOVAMILIA GmbH) beteiligen und damit deren stimmberechtigtes Mitglied werden.</color> |
| - | (5) | + | (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß [[eg:28|§ 28]] die Voraussetzungen. |
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| [[eg:01|<-- § 1]] | [[:eg|Wohnungsgenossenschaft]] | [[eg:03|§ 3 -->]] | [[eg:01|<-- § 1]] | [[:eg|Wohnungsgenossenschaft]] | [[eg:03|§ 3 -->]] | ||